Auch in Leipzig gibt es festgelegte Obergrenzen für die Miete und den Wohnraum für Menschen, die Sozialleistungen beziehen. Sie können sich aus unseren Anzeigen das Exposé als pdf herunterladen und ausdrucken und diesen Ausdruck Ihrem zuständigen Sozialamt oder dem Jobcenter vorlegen. So können diese entscheiden, ob die Wohnung den Vorgaben entspricht.
Die Kündigung muss drei Monate vor dem geplanten Auszugstermin, spätestens am 3. Werktag des 1. Monats bei uns eingehen, um wirksam zu sein. Haben mehrere Personen die Wohnung gemeinsam angemietet müssen sie auch einvernehmlich kündigen. Die Kündigung muss uns schriftlich und von allen Parteien unterschrieben vorliegen. Sie ist nicht telefonisch oder per E-Mail möglich.
Bitte beachten Sie auch eventuelle Kündigungsausschlussfristen in Ihrem Mietvertrag.
Hier finden Sie eine Vorlage für Ihr Kündigungsschreiben.