Für einen Umzug ohne zuviel Stress: eine Checkliste
Wir helfen Ihnen gerne dabei, den Umzug so stressfrei wie möglich zu gestalten.
Was müssen Sie beim Auszug aus einer Mietwohnung beachten:
- Die Kündigungsfrist einhalten
- Je nach Mietvertag Renovierung durchführen
- Übergabeprotokoll zusammen mit dem Verwalter/Makler machen (Fotos dokumentieren zum Beispiel hier auch die durchgeführten Arbeiten)
- Zählerstand Gas, Strom und Wasser in der alten Wohnung ablesen und den Stadtwerken mitteilen (Kosten: zwischen 20 und 70 Euro)
- Unterstützung beantragen (wenn zum Beispiel Hartz IV-Empfänger)
Wollen Sie einen Spediteur beauftragen?
Wenn ja:
- Rechtzeitig mehrere Angebote einholen
- Übergabeprotokoll mit Spediteur zusammen anfertigen
- Platz zum Be- und Entladen an alter und neuer Wohnung reservieren (manchmal macht das auch der Spediteur, abstimmen)
- Dem Arbeitgeber den Umzug ankündigen (manchmal gibt es dafür Sonderurlaub)
- Wertgegenstände und leicht Zerbrechliches lieber selbst transportieren
- Möbelstellplan anfertigen
- Zählerstände in neuer Wohnung frühzeitig ablesen
- Falls notwendig: Frühzeitig Termine mit Handwerkern vereinbaren
Wenn nein:
- Umzugskartons, Packdecken und Tragegurte besorgen
- Mögliche Helfer anfragen und einplanen
- Preisvergleich bei Mietwagen machen und Fahrzeug leihen – machen Sie am besten einen Pauschalpreis aus, um sich gegen Preissteigerungen während des Umzuges abzusichern
- Wagen am besten am Vorabend des Umzuges abholen.
Sonst noch zu tun:
- Rechtzeitig bei Stadtwerken die alte Wohnung ab- und die neue Wohnung anmelden (Wichtig: Kündigungsfristen beachten. Gibt es in der neuen Stadt eventuell günstigere Anbieter?)
- Nachbarn, Hausmeister und eventuelle Mitbewohner informieren
- Gegenstände, die Sie selten brauchen, schon vor dem Umzug in die neue Wohnung bringen
- Übernachtungsmöglichkeiten in der neuen Wohnung einrichten
- Wenn Sie die alte Wohnung verlassen:
- Hauptsicherung ausschalten
- Briefkasten leeren und Namensschild entfernen
- Kontrollgang machen: Haben Sie auch nichts vergessen?
- Einwohnermeldeamt: innerhalb von zwei Wochen an alter Adresse abmelden, an neuer Adresse anmelden (Kosten je nach Ort: ca. 10 Euro)
- Fahrzeug ummelden (Kosten bei der KFZ-Zulassungsstelle
- Nachsendeauftrag bei der Post stellen
- Einige Umzugskosten können Sie bei der nächsten Steuererklärung geltend machen (Bundessteuerumzugsgesetz).
- Zum Beispiel bei einem
- berufsbedingten Umzug, dazu gehört ein verkürzter Arbeitsweg, ein Arbeitsplatzwechsel, verbesserte Arbeitsbedingungen oder eine Rückkehr aus dem Ausland.
- privat begründeten Umzug: pro Jahr können Sie 20% Ihrer Umzugskosten steuerlich geltend machen, maximal 4.000 Euro
- außergewöhnliche Belastung bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen: Zum Beispiel nach einem Unfall oder aufgrund einer Behinderung. Voraussetzung ist hier, dass die Kosten den zumutbaren Eigenanteil übersteigen und Sie ein ärztliches Attest vorlegen.
- Zum Beispiel bei einem
Steuern sparen
Ohne Einzelnachweis können Sie folgende Posten pauschal von der Steuer absetzen:
- Änderung Ihres Telefonanschlusses
- Ummelden des Autos
- Renovierung der alten Wohnung
- Ändern von Vorhängen
- Trinkgelder und Verpflegung der Umzugshelfer
- Einbau einer Küche und anderer elektrischer Geräte
- Fachgerechtes Anbringen von Lampen